AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) der Marchfeldrasen GmbH

1. ALLGEMEINES

(1) Diese AGB sind Bestandteil jedes zwischen uns und unseren Kunden abgeschlossenen Vertrages. Wir schließen Vereinbarungen und legen Angebote nur unter Zugrundelegung dieser AGB. Abweichende mündliche Vereinbarungen und Sonderregelungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung und gelten nur für den Einzelfall.

(2) Lieferbedingungen oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden.

(3) Diese AGB gelten für den Verkauf von Fertigrasen im Fernabsatz und bei Vertragsabschluss in einer unserer Verkaufsstellen. Unser Angebot im Fernabsatz richtet sich grundsätzlich an Unternehmer und Privatkunden gleichermaßen. Privatkunden können wir aber nur dann beliefern, wenn deren Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt in Österreich oder in Deutschland liegt.

(4) Diese AGB gelten grundsätzlich für Verbraucher und Unternehmer in gleicher Weise, sofern nicht für Verbraucher ausdrücklich Abweichendes geregelt ist (siehe insbesondere Punkt 10.).

2. VERTRAGSABSCHLUSS

(1) Anfragen über unsere Website www.meinrasen.at stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Angebotslegung dar. Eine Bearbeitung der Anfrage kann nur erfolgen, wenn alle mit „*“ bezeichneten Pflichtfelder ausgefüllt wurden. Wir bemühen uns, zeitnah ein der Anfrage entsprechendes Angebot zu legen, auf dieses besteht jedoch kein Rechtsanspruch. An das auf Grund der Anfrage des Kunden gelegte Angebot sind wir sieben Tage gebunden, sofern im Angebot keine andere Dauer bestimmt ist. Ein Vertrag kommt erst mit Eingang der Annahmeerklärung (Bestellung) durch den Kunden bei uns zustande.

(2) Die Ernte und die Lieferung von Fertigrasen sind in hohem Maße von Witterungsbedingungen abhängig und daher nur bedingt planbar. Wir behalten uns daher vor, Aufträge zu stornieren, wenn der vereinbarte Liefertermin durch das aktuelle Wetter oder andere Umstände, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, nicht eingehalten werden kann.

3. LIEFERUNG

(1) Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung spätestens am dritten Tag nach dem Eingang der Bestellung.

(2) Der Kunde hat Abweichungen der gelieferten Menge von der bestellten Menge unverzüglich bei Lieferung zu rügen. Abweichungen bis zu 5 % gelten nicht als Minderlieferung. Bei Überlieferung ist der Kunde nicht zu einer Mehrzahlung verpflichtet.

(3) Scheitert die Lieferung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, können wir den Rasen wegen der geringen Haltbarkeit weder einlagern noch zu einem späteren Zeitpunkt liefern. Wir sind in diesem Fall berechtigt, ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den vollen Kaufpreis als pauschalen Schadenersatz geltend zu machen.

4. GEWÄHRLEISTUNG

(1) Allfällige Quantitäts- und/oder Qualitätsmängel sind vom Kunden bei sonstigem Verlust sämtlicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sofort bei Übernahme, telefonisch oder per E-Mail mit umgehender nachfolgender schriftlicher Bestätigung (eingeschriebener Brief, Telefax) unter Anschluss einer Fotodokumentation anzuzeigen.

(2) Unsere Gewährleistung ist auf Austausch der mangelhaften Ware bzw. Nachlieferung fehlender Ware beschränkt. Jede Preisminderung ist ausgeschlossen.

(3) Die Lieferung einer Rasensorte, die nicht der Bestellung entspricht, gilt immer als unwesentlicher Mangel, der durch Austausch verbessert werden kann.

(4) Für eine Verschlechterung des Fertigrasens aufgrund einer Verletzung der Obliegenheiten des Kunden gemäß Punkt 6. dieser AGB besteht keine Gewährleistung oder sonstige Haftung.

5. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

(1) Wir haften nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, für leichte Fahrlässigkeit nur im Falle von Personenschäden oder im Rahmen der zwingenden Produkthaftung.

(2) Die Haftung für Mangelfolgeschäden, Vermögensschäden und entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.

(3) Für Lieferverzug oder Stornierung von Lieferungen durch uns haften wir nicht, wenn der Verzug oder die Stornierung auf Witterungsbedingungen oder anderen Umständen beruht, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.

6. OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN

(1) Die Verlegung des Fertigrasens ist Sache des Kunden. Bei sonstigem Verlust jeglicher Gewährleistungsansprüche obliegt es dem Kunden, den Rasen sofort, längstens jedoch innerhalb von 24 Stunden ab Lieferung ordnungsgemäß zu verlegen. Der eingerollte Fertigrasen darf nicht auf der Palette gegossen werden. Bis zur Verlegung des Rasens ist für eine kühle Lagerung und nach Verlegung bis zum Anwachsen des Rasens am Mutterboden für eine ausreichende Bewässerung zu sorgen. Ferner hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die vorbereitete Fläche verlegefähig ist. Eine Verlege- und Pflegeanleitung befindet sich zum Download auf unserer Website.

(2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein mangelfreies Anwachsen des Fertigrasens an den Mutterboden nur durch eine entsprechende Pflege durch den Kunden möglich ist.

(3) Für die Erfüllung seiner Obliegenheiten nach diesen AGB ist der Kunde beweispflichtig.

7. ZAHLUNG

(1) Unsere Rechnungen für Privatkunden sind im Voraus zahlbar. Nach Gutschrift des Rechnungsbetrags auf unserem Konto führen wir den Auftrag unverzüglich aus. Bitte beachten Sie, dass eine bestätigte Bestellung zu einem verbindlichen Kaufvertrag führt. Der Vertrag wird durch die Nicht-Bezahlung der Rechnung nicht aufgelöst!

(2) Gewerbliche Kunden haben ein Zahlungsziel von 14 Tagen. Bei nicht fristgerechter Zahlung verrechnen wir für Unternehmer Verzugszinsen gemäß § 456 UGB, für Konsumenten 8 % jährlich.

(3) Verbindlichkeiten des Kunden können nicht mit allfälligen Gegenforderungen aufgerechnet werden.

(4) Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, unter einer Nachfristsetzung von zwei Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

8. EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Der Kunde verpflichtet sich im Falle der Weiterveräußerung der Ware, den Eigentumsvorbehalt auf den Dritten zu überbinden. Er haftet für alle Nachteile, die uns aus einer Verletzung dieser Verpflichtung entstehen.

(2) Sollte die Ware vom Kunden weiter veräußert werden, so tritt der Kunde hiermit alle ihm allenfalls gegen den Dritten zustehende Forderungen sicherungshalber an uns ab.

9. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSTAND, RECHTSWAHL

(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Gänserndorf.

(2) Es gilt das Recht der Republik Österreich, mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Die Geltung des Abkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

10. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR VERBRAUCHER

(1) Anstelle von Punkt 4. gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (§ 9 KSchG).

(2) Punkt 6 Abs 3 gilt nicht im Verhältnis zu Verbrauchern.

(3) Da unsere Waren schnell verderben können, wird die Ware nach der Lieferung nicht zurückgenommen. Es besteht daher kein Rücktrittsrecht. (§ 18 Abs 1 Z 4 FAGG).

(4) Das Aufrechnungsverbot (Punkt 7 Abs 3.) gilt nicht (i) im Fall von Zahlungsunfähigkeit des Verkäufers (ii) für Gegenforderung, die in rechtlichem Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen (§ 6 Abs 1 Z 8 KSchG).

(5) Im Verhältnis zu Verbrauchern gelten statt Punkt 9. Abs 1 die gesetzlichen Gerichtsstände.

Stand Mai 2024